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Qualitätsstandards für private Personal- und Arbeitsvermittlung
Persönliche Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Gewerbeanmeldung
- Ausschluss von Interessenkollisionen
- Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard weder anzuwenden, zu lehren oder sonstiger Weise zu verbreiten (Scientologie)
Fachliche Voraussetzungen
- Befähigungsnachweis des Vermittlers (z.B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, ggfs. vermittlungsspezifische Zusatzausbildung, Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
- Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
- Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
- Kenntnis des Datenschutzes
Prozessdefinition
- Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistung einschließlich des zu erbringenden Honorars u.a.
- Sinn und Ziel des Prozesses
- Dauer und Ende des Prozesses incl. möglicher Investitionsmaßnahmen
- Festlegung der Kommunikationsweise und deren Inhalte
- Festlegung von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis auf die Verbindlichkeit des Projektplans
- Anwendung der Methoden des Profilings, zielgruppengerechter Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse
- Dokumentation der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
- Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z.B Schuldnerberatung)
- Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Beschwerdemanagement
- Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder ein Beschwerdemanagement sicher, erforschen die Ursachen der Probleme und regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen).
- Private Vermittler, die nicht einem Verband angehören, können Dritte mit Ihrer Zertifizierung beauftragen oder sich ein Audit erteilen lassen.
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